Mit 5. Juni 2009 ist die neue EBR Richtlinie 2009/38/EC in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit, um die Neufassung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Diese hart erkämpfte Überarbeitung der EU-Richtlinie bringt etliche Verbesserungen. So werden die EBR-Befugnisse bei EBR-Gründung und Neuverhandlungen verbessert. Sie bringt deutliche Klarstellungen zur Information und Anhörung der Arbeitnehmervertretungen und erweiterte Werkzeuge für eine effizientere EBR-Arbeit. (Siehe Anhang: EBR-RL NEU_FAQs.doc)
Die neuen EBR-Regelungen werden allerdings erst nach der Zweijahresfrist zur nationalen Umsetzung (5. Juni 2009 bis 5. Juni 2011), also frühestens am 6. Juni 2011 Rechtswirkung erlangen. Die derzeit gültigen Gesetze (Basis: EBR-Richtlinie 1994) finden daher während der Umsetzungsperiode weiterhin Anwendung.
Die Europäischen Gewerkschaftsverbände (u.a. UNI Europa, EMCEF, EPSU) haben einen mehrsprachigen Leitfaden mit Empfehlungen erstellt,
- um sicherzustellen, dass bei neuen und neu verhandelten EBR-Übereinkommen alle Verbesserungen der neuen Richtlinie in vollem Umfang übernommen werden können;
- um Betriebsräte zu unterstützen, die mit Versuchen des Managements konfrontiert sind, schnell (Neu)Verhandlungen über die Bühne zu bringen und so die neuen Verpflichtungen zu umgehen.
Anbei stellen wir die dreisprachige Version (Englisch, Französisch, Deutsch) dieser Empfehlungen als PDF-Dokument zur Verfügung.
Es empfiehlt sich jedenfalls, bei neuen EBR-Verhandlungen, aber auch bei Überarbeitungen bzw. Neuverhandlungen bestehender EBR-Vereinbarungen mit uns in Verbindung zu treten. (Mail:
wolfgang.greif@gpa-djp.at)